Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu den Themen rund um die externe zahnärztliche Abrechnung.
Nein, durch die Zusammenarbeit Ihrer Zahnarztpraxis mit Dentivo entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten. Die Abrechnung erfolgt transparent und entsprechend der vertraglich vereinbarten Leistungen – ohne versteckte Gebühren oder Aufschläge für Sie als Patientin oder Patient.
Damit Ihre Zahnarztpraxis Ihre Abrechnungsdaten an Dentivo übermitteln darf, ist eine schriftliche Einwilligung erforderlich. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Dentivo behandelt Ihre Informationen absolut vertraulich und arbeitet selbstverständlich nach den Vorgaben der DSGVO. Ihre Daten sind bei uns sicher – und werden ausschließlich zum Zweck der zahnärztlichen Abrechnung verwendet.
Für den Fernzugriff benötigen Sie:
Ich verfüge über umfangreiche Erfahrung und fundierte Fachkenntnisse zu eine der marktführenden Softwarelösungen, insbesondere zu charly by solutio. Dies ermöglicht mir, Sie optimal und individuell zu beraten sowie Ihr Team professionell zu schulen.
Mein Honorar richtet sich nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Alle Tätigkeiten werden minutengenau erfasst, sodass Sie stets eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung erhalten. Sie zahlen nur für tatsächlich erbrachte Leistungen – fair und klar. Weitere Informationen erhalten Sie im unverbindlichen Beratungsgespräch.
Folgende Unterlagen und Voraussetzungen sind notwendig, um mit Dentivo-Abrechnung zusammenzuarbeiten:
✅ Unterschriebene Vertragsdokumente zur Zusammenarbeit
✅ Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (AV-Vertrag)
✅ Patientenzustimmung zur externen Abrechnung
✅ Praxissoftware charly by solutio
✅ Sicherer Fernzugriff per VPN-Verbindung
Ich beantworte gerne persönlich alle weiteren Fragen rund um die Zusammenarbeit und meinen Abrechnungsservice.